Allgemeine Geschäftsbedingungen
der TrocNova Schadensservice GmbH
TrocNova Schadensservice GmbH
Marienstraße 64
18258 Schwaan
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der TrocNova Schadensservice GmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die TrocNova Schadensservice GmbH erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Schadenssanierung, technische Gebäudetrocknung, Renovierung, Instandsetzung von Gebäuden sowie Koordination von Bau- und Sanierungsleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot schriftlich, in Textform, elektronisch oder durch sonstige eindeutige Beauftragung annimmt und wir den Auftrag bestätigen oder mit der Leistungsausführung beginnen.
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, ergänzenden Leistungsbeschreibungen sowie gegebenenfalls aus Messprotokollen, Schadensberichten oder Sanierungskonzepten.
Zu unseren Leistungen können insbesondere gehören:
- Schadenaufnahme und Dokumentation
- technische Gebäudetrocknung
- Feuchtigkeitsmessungen
- Demontage- und Rückbauarbeiten
- Renovierungs- und Wiederherstellungsarbeiten
- Koordination beteiligter Gewerke
- Kommunikation mit Versicherungen, Sachverständigen, Hausverwaltungen oder sonstigen Beteiligten, soweit vereinbart
Versicherungsleistungen, Deckungszusagen oder Kostenübernahmen durch Versicherer werden von uns nicht garantiert. Die Regulierung eines Schadens obliegt ausschließlich dem jeweiligen Versicherer.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die betroffenen Räume, Bauteile und Anschlüsse zugänglich sind und die Durchführung der vereinbarten Arbeiten möglich ist.
Der Auftraggeber hat uns unverzüglich auf besondere Umstände hinzuweisen, insbesondere auf bekannte Vorschäden, Schimmelbefall, Schadstoffe, Asbestverdacht, elektrische Gefahren, undichte Leitungen, statische Besonderheiten oder behördliche Auflagen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können sich Ausführungsfristen verlängern. Entstehende Mehrkosten können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit dieser die Verzögerung oder den Mehraufwand zu vertreten hat.
5. Termine und Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, ausstehender Freigaben durch Versicherungen, Sachverständige oder Behörden sowie nicht vorhersehbarer baulicher Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Bei Schadensfällen, insbesondere Wasser- oder Brandschäden, kann die tatsächliche Dauer der Trocknung oder Sanierung erst nach Schadenaufnahme und während des weiteren Verlaufs genauer beurteilt werden.
6. Preise und Vergütung
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Ergeben sich während der Ausführung zusätzliche erforderliche Maßnahmen, insbesondere aufgrund verdeckter Schäden, technischer Notwendigkeiten oder behördlicher Anforderungen, werden diese dem Auftraggeber mitgeteilt und nach Beauftragung gesondert vergütet.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die jeweils vereinbarten Stunden- und Verrechnungssätze. Fahrtzeiten, Material, Entsorgungskosten, Gerätemieten und Fremdleistungen können zusätzlich berechnet werden, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.
7. Abschlagszahlungen und Rechnungsstellung
Bei umfangreicheren Leistungen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Gegen unsere Forderungen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
8. Trocknungsgeräte, Strom und Betriebskosten
Werden Trocknungsgeräte, Messgeräte oder sonstige technische Geräte eingesetzt, bleiben diese unser Eigentum oder Eigentum des jeweiligen Vermieters.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geräte pfleglich zu behandeln, nicht eigenmächtig umzustellen, abzuschalten, zu öffnen oder zu verändern.
Die Stromversorgung für Trocknungsgeräte wird, sofern nicht anders vereinbart, bauseits durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Stromkosten für Trocknungsmaßnahmen sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht oder eine Erstattung durch eine Versicherung erfolgt.
Störungen, Ausfälle oder Beschädigungen der Geräte sind uns unverzüglich mitzuteilen.
9. Dokumentation und digitales Bautagebuch
Zur Dokumentation des Schadens- und Sanierungsverlaufs können Fotos, Messwerte, Protokolle, Terminübersichten und Leistungsnachweise erstellt werden.
Soweit vereinbart, kann dem Auftraggeber eine digitale Dokumentation oder ein digitales Bautagebuch zur Verfügung gestellt werden.
Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit des Leistungsfortschritts und kann, soweit erforderlich und vom Auftraggeber freigegeben oder rechtlich zulässig, auch Versicherungen, Sachverständigen oder Hausverwaltungen bereitgestellt werden.
10. Einschaltung von Subunternehmern
Wir sind berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete Subunternehmer oder Fachbetriebe einzusetzen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Koordination der von uns beauftragten Subunternehmer bleibt, soweit wir Vertragspartner des Auftraggebers sind, bei uns.
Werden Fremdgewerke direkt durch den Auftraggeber beauftragt, haften wir nicht für deren Leistungen, Verzögerungen oder Mängel.
11. Abnahme
Werkleistungen sind nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch oder verweigert er die Abnahme ohne berechtigten Grund, gelten die gesetzlichen Regelungen.
12. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel möglichst unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, damit eine zeitnahe Prüfung und Nachbesserung erfolgen kann.
Bei berechtigten Mängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Die zentralen gesetzlichen Mängelrechte im Werkvertrag ergeben sich insbesondere aus § 634 BGB.
Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden oder Verschlechterungen, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Lüftung oder Beheizung, Eingriffe Dritter, unterlassene Mitwirkung oder nachträgliche bauliche Veränderungen entstehen, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Bauteile oder Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.
Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
15. Kündigung und Stornierung
Der Auftraggeber kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten, bestellte Materialien, Fremdleistungen und sonstige nachweisbare Aufwendungen zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig.
Bereits terminierte Einsätze, die kurzfristig aus Gründen abgesagt oder verschoben werden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können mit den entstandenen Kosten berechnet werden.
16. Versicherungsabwicklung und Abtretung
Soweit der Auftraggeber dies wünscht, unterstützen wir bei der Kommunikation mit Versicherungen, Sachverständigen oder Hausverwaltungen.
Eine direkte Abrechnung mit Versicherungen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die hierfür erforderlichen Unterlagen, Vollmachten oder Abtretungserklärungen vorliegen.
Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung verpflichtet, soweit die Versicherung eine Zahlung ganz oder teilweise ablehnt, kürzt oder verzögert, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
17. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Verbraucher erhalten in diesem Fall eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular.
Soll mit der Ausführung der Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, benötigen wir eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers.
Zur Widerrufsbelehrung und zum Muster-Widerrufsformular
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Dokumentation, Abrechnung sowie zur Kommunikation mit Auftraggebern, Versicherungen, Sachverständigen, Hausverwaltungen oder Subunternehmern, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich oder rechtlich zulässig ist.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der TrocNova Schadensservice GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGB-Anfrage / Widerspruch
Bei Fragen zu unseren AGB oder wenn Sie uns eine Nachricht zu einem Auftrag senden möchten, nutzen Sie bitte dieses Formular.
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